Rechtsgebiete und Kosten

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Rechtsgebiete


KLAUS GUNTHER HOLLMANN
RECHTSANWALT
FACHANWALT FÜR ARBEITSRECHT
Baurecht, Speditions- und Transportrecht,
Vertragsrecht



ANGELIKA HOLLMANN-SARRAZIN
RECHTSANWÄLTIN

STEUERRECHT § 4 FAO
Leasingrecht, Vertragsrecht




Transparenz bei den Kosten


Als Mandant ist es wichtig für Sie, die Höhe der Kosten zu kennen. Die Berechnung unterscheidet sich, je nachdem welches Verfahren gewählt wird. Welches Verfahren für Ihren Fall das geeignete ist, wird in einem Erstgespräch geklärt. Ein solches Erstgespräch wird zu einem festen Preisrahmen angeboten. Fragen Sie wegen weiterer Auskunft an, wir erteilen Ihnen gern Auskunft.



Darüberhinaus werden alle Kosten grundsätzlich nach RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) abgerechnet. Die Höhe der Gebühren richtet sich dabei nach dem sogenannten Gegenstandswert. Zudem bieten wir ausdrücklich an, auf Stundenhonorarbasis abzurechnen. Dabei wird nur der tatsächliche Aufwand abgerechnet.


Bei gerichtlichen Verfahren gilt im Grundsatz: Wer unterliegt, trägt die Kosten der Gegenseite. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz besteht bei arbeitrechtlichen Streitigkeiten erster Instanz. Dort trägt jede Partei die ihr entstandenen Kosten selbst. Bei wirtschaftlicher Bedürftigkeit besteht unter Umständen die Möglichkeit, Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Dabei helfen wir Ihnen. Wird die Prozesskostenhilfe gewährt,  geschieht dies entweder als Ratenzahlung oder sogar durch vollständige  Kostenübernahme durch den Staat. Das sollten Sie dabei wissen: Geht ein  Prozess ganz oder zum Teil verloren, müssen die Kosten der Gegenseite (gegebenenfalls anteilig) getragen werden - auch bei gewährter Prozesskostenhilfe. Denn die Kosten der Gegenseite sind von der Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe nicht umfaßt. Möchten Sie Prozesskostenhilfe beantragen, können Sie das auf "Interessante Links" (siehe oben) verlinkte Prozesskostenformular ausdrucken. Füllen Sie dieses vollständig und wahrheitsgemäß aus und bringen Sie es unterschrieben mit den entsprechenden Belegen (Kopien) zu Ihrem Termin mit.

Sollten Sie rechtsschutzversichert sein, könnte hier auf Wunsch die Möglichkeit geprüft werden, die Rechtsschutzversicherung in Anspruch zu nehmen.











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